Für jede Situation das richtige Gutachten

Wertermittlungsanlässe

Verkehrswertgutachten

In vielen Fällen der Bewertungsanlässe wie unter anderem Scheidung, Erbschaft oder steuerliche Aspekte einer Immobilie kann es relevant sein, den Verkehrswert der Immobilie mittels gesetzlicher Vorgaben und Grundsätze der Wertermittlung gemäß § 194 BauGB gerichtsfest zu ermitteln.

Gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme kommt infrage, wenn es sich um einen Kauf oder Verkauf eines Objekts im privaten Bereich handelt oder Eigentümerparteien eine Übertragung einer Immobilie planen, in der eine juristische Unterstützung hinfällig ist und sich beide Parteien einig sind.

Gutachten bei Scheidung & Vermögensteilung

Die Aufhebung einer Ehe ist für beide Ehepartner schmerzhaft und kann Ihr wesentliches Vermögen belasten. Fragen zur Immobilie sollten daher keine weiteren Schwierigkeiten aufwerfen, zumal wenn Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgehen.

Gutachten bei Erbschaft & Finanzbehörden

Immobilien als Lebenswert sind ein wichtiger Bestandteil für künftige Eigentümer. In diesem Fall ist es wichtig, den genauen Wert der eigenen Immobilie zu kennen, um hohe Steuerforderungen des Finanzamtes zu vermeiden.

Weitere Bewertungs­anlässe

Kauf & Verkauf

Sie beabsichtigen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie mit Sicht auf Ihre Altersvorsorge? Der Wert Ihrer Immobilie ergibt sich aus komplexen Marktfaktoren und stellt mitunter Ihr größtes Vermögen dar, daher bedarf es objektivem und neutralem Sachverstand.

Finanzamt

Eigentum verpflichtet, das sagt schon Art. 14 Grundgesetz. Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB kann Ihnen Klarheit bringen, wenn das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie pauschal ansetzt und die Steuerlast zu hoch berechnet.

Rechte & Belastungen

Im Grundbuch Abt. II dinglich gesicherte oder auch schuldrechtlich gesicherte Rechte, Lasten und Beschränkungen haben großen Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie – positiv wie negativ.

Pflegschaft & Betreuung

Nicht selten sind Eigentümer oder Berechtigte einer Immobilie in Pflegschaft oder stehen unter Betreuung. Die Interessen des Betroffenen können durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens abgesichert werden, um Fehleinschätzungen und deren Gefahren zu vermeiden.

Plausibiliserung Gutachten Dritter

Nicht jedes Gutachten erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und Grundsätze der Wertermittlung gemäß § 194 BauGB. Der Verkehrswert Ihrer Immobilie kann dadurch fehlerhaft sein. Wir prüfen Ihr Gutachten eines Dritten auf Plausibilität.

Vermietung

Ein Investor möchte, lukrative und gewinnbringende Erträge aus der Immobilie – Mieter benötigen dagegen bezahlbaren Wohnraum. Ein Mietwertgutachten nach § 558 BGB zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann beiden Parteien Klarheit bringen.

Zwangs­versteigerung

Zwangsversteigerungen von Immobilien dienen nicht der Erreichung des maximalen Verkehrswertes bzw. Marktwertes. Wenn Sie sich die Frage stellen, ob der Kaufpreis der Immobilie marktgerecht oder überteuert ist, dann ist es ratsam, vorab den Verkehrswert in einem Gutachten festzustellen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Finanzierung

Zur Bestimmung der Darlehenshöhe bei Finanzierung einer Immobilie kann im Vorfeld eines Darlehensvertrages eine Wertfeststellung zur Prüfung einer angemessenen Kaufpreisforderung der Immobilie Klarheit bringen und unterstützt damit die Verhandlungsgespräche zwischen Käufer und finanzierender Bank.

Weitere Leistungen

  • Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
  • Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken
  • Ermittlung des individuellen, marktangepassten Bodenwertes
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Immobilienberatung bei Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie
  • Planungsleistung der Grundstücksentwicklung
  • Versicherungswertgutachten (Neuwert/Zeitwert)
  • Restnutzungsdauergutachten des Gebäudezeitwertes
    für höhere Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt
  • Mietpreiseinschätzung sowie Mietwertgutachten
  • Bewertung von Bauschäden und Baumängel
  • Übergabeprotokoll für Kauf/Verkauf, Miete
  • Seminare zur Immobilienbewertung
  • Kaufpreisaufteilung in Gebäude- und Grundstückswertanteil

Der sichere Weg zu Ihrem Gutachten

Unverbindliches Kennenlernen

Wir informieren Sie über Kosten, Ablauf und benötigter Unterlagen zur Wertermittlung.

Auftragsbestätigung

Detaillierte Besprechung zu Auftrag und Zweck des Gutachtens

Relevante Dokumente zur Gutachtenerstellung

Festlegung des Wertermittlungs- sowie Qualitäts­stichtages

Fertig­stellungs­termin festlegen

Ortstermin

Besichtigung der Räumlichkeiten

Dokumentation der Feststellungen und Tatsachen

Kontrolle der Baupläne auf Plausibilität. Falls notwendig wird ein Aufmaß vor Ort vorgenommen.

Berücksichtigung und Bewertung von Bauschäden & Baumängeln etc. (besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale)

Foto­dokumentation

Unterlagenprüfung

Prüfung anhand Checkliste

Beschaffung von fehlenden und relevanten Unterlagen ggf. durch den Sachverständigen

Feststellung von Besonderheiten der Immobilie

Gutachtenerstellung

Regionale Recherche des Immobilien­marktes

Anpassung des individuellen Bodenwertes

Ermittlung des zeitanteiligen Gebäude­zeitwertes

Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grund­stücks­merkmalen wie z. B. Bauschäden, Nießbrauch oder Wohnungsrecht

Finales Gutachten

Aushändigung des unterschriebenen Wertgutachtens

Rückgabe Ihrer originalen Unterlagen

Klärung von Fragen zum ermittelten Verkehrswert

Abschlussbesprechung

Wertermittlung durch einen Sachverständigen

IHRE FRAGEN, UNSERE LÖSUNG –
Wessel Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

  • Wie hoch ist der Verkehrswert Ihrer Immobilie?
  • Welcher Mietpreis ist marktgerecht?
  • Welches Gutachten birgt Sicherheit vor Gericht, Finanzamt und Behörden?
  • Welches Gutachten birgt Sicherheit im Streitfall?
  • Welche Rechte und Belastungen mindern den Verkehrswert meiner Immobilie?
  • Verkaufe ich meine Immobilie unter dem Marktwert?

Die Wertermittlung unterliegt immerwährenden Schwankungen am Markt. Eine Marktpreiseinschätzung oder auch Marktpreisanalyse wird von Maklern und Immobilienportalen angeboten. Diese kosten in der Regel nichts, sagen aber oft nichts aus. Dem Auftraggeber wird suggeriert, dass er eine umfangreiche Immobilienbewertung erhält. Letztlich handelt es sich hierbei um eine grobe Marktpreiseinschätzung und nicht um eine Bewertung im klassischen Sinne, mit dem Ziel der Auftragsakquise, was ein legitimes Mittel ist. Gerade Immobilien-Portale werben mit Bewertungen, die über deren Portale erzeugt werden. Dafür werden grobe Angaben der Immobilien benötigt, eine Besichtigung erfolgt bei diesen Online-Portalen nicht. Jede Immobilie ist sehr individuell, sodass diese nicht vom Schreibtisch aus einzuschätzen sind. Eine Prüfung wie z. B. von Rechten und Belastungen, Immissionen oder Instandhaltungsrückstau bleiben in der Regel unberührt.

Vom Auftraggeber wird das Ergebnis in der Regel nicht infrage gestellt, da dem Anbieter eine gewisse Sachkunde unterstellt wird. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass eine Bewertung vonseiten eines Immobilien-Portals nicht mit einer seriösen Wertermittlung vergleichbar ist. Entweder werden die Verfahrensabläufe zu allgemein dargestellt oder sie sind nicht auf Plausibilität zu überprüfen. Diese Online-Portale haften für ihre Einschätzungen nicht. Der Immobilien-Sachverständige hingegen haftet in vollem Umfang für seine Tätigkeit.

Immobilien sind mit einer hohen Investition verbunden und stellen für den Großteil den größten Vermögenswert dar. Daher lohnt es sich, einen zertifizierten Immobiliengutachter zur Feststellung des Wertes zu beauftragen. Als zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) sowie Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten & Pachten liegt unsere Kernkompetenz in der Erstellung von umfangreichen und komplexen Wertermittlungen.

Die DIAZert ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert. Durch die allgemeinen Berufsgrundsätze sind wir zu unabhängiger, überparteilicher und gewissenhafter Ausführung verpflichtet. Langjährige Erfahrung, eine solide Ausbildung, stetige Weiterbildung sowie eine Rezertifizierung sind die Grundlage für unsere Dienstleistung. So können wir Ihnen eine Wertermittlung nach den gängigen Richtlinien und Gesetzen gewährleisten.

EIN VERKEHRSWERTGUTACHTEN KANN IN FOLGENDEN ANLÄSSEN KLARHEIT BRINGEN:

  • bei Scheidung
  • bei Erbfall
  • bei Ankäufen
  • Restnutzungsdauergutachten des Gebäudezeitwertes
    für höhere Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt
  • bei Vermögensumschreibungen
  • bei Portfolioanalyse für Besitzer mehrerer Immobilien
  • zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden
  • zur Bewertung bei Zwangsversteigerungen
  • zur Ermittlung von Entschädigungen
  • zur Bilanzierung von betrieblichen Immobilien
  • für Betreuung und Pflegschaft

FOLGENDE IMMOBILIENARTEN KÖNNEN WIR IHNEN ALS GUTACHTEN ANBIETEN

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Gewerbeimmobilien
  • Industrie- und Einzelhandelsobjekte
  • Logistik- und Produktionsimmobilien
  • Öffentliche Gebäude ggf. mit Photovoltaikanlagen
  • Bauträgervorhaben
  • Sozial-Immobilien wie Pflegeheime etc.
  • Gaststätten und Hotels

UNSER EINSATZGEBIET ERSTRECKT SICH AUF FOLGENDE LANDKREISE UND STÄDTE:

  • München
  • Landkreis München
  • Ebersberg
  • Miesbach
  • Starnberg
  • Erding
  • Weilheim
  • Bad-Tölz Wolfratshausen
  • Rosenheim
  • Garmisch-Patenkirchen
  • Traunstein
  • Fürstenfeldbruck
  • Dachau
  • Freising
  • Pfaffenhofen an der Ilm
  • Mühldorf am Inn
  • und darüber hinaus…

Kontaktieren Sie uns für eine Wertermittlung Ihrer Immobilie. 

Telefonisch unter 08104 572 998 8 oder
via E-Mail an info@immobilienbewertung-wessel.de

Wir legen großen Wert auf ein persönliches Gespräch mit unseren Kunden.